Der Notar ist Berater und Betreuer der Beteiligten. Er soll den Sachverhalt und den Willen der Beteiligten umfassend erforschen und über die Tragweite ihrer Erklärungen belehren. Dies kann er nur, wenn er von den Beteiligten umfassend informiert wird. Letztendlich soll er die Erklärungen der Beteiligten klar und eindeutig in der notariellen Urkunde festhalten.
Schwerpunkte unserer notariellen Tätigkeit sind
Im Immobilienrecht bedürfen Verträge über den Kauf eines Grundstückes oder einer Eigentumswohnung der notariellen Beurkundung. Wir helfen Ihnen aber auch bei der Bestellung oder der Löschung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten.
Im Erbrecht ist es vor allem erforderlich, den genauen Willen des oder der Erblasser zu erforschen. Dann kann entsprechend ein Testament, ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag entworfen und beurkundet werden. Häufig ist es steuerlich sinnvoll, schon zu Lebzeiten Teile seines Vermögens zu verschenken, wobei es möglich ist, sich Nießbrauchsrechte vorzubehalten. Wenn kein notarielles Testament vorliegt, muss im Erbfall ein Erbschein beantragt werden.