Die Kosten, die für die Beauftragung eines Rechtsanwalts oder Notars entstehen, sind von Fall zu Fall unterschiedlich, so dass eine pauschale Auskunft nicht möglich ist. Wir klären Sie im ersten Beratungsgespräch über die entstehenden Kosten auf.
Rechtsanwaltsgebühren bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. In bestimmten Fällen kann es notwendig oder sinnvoll sein, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
In Strafsachen ist es unter bestimmten Umständen möglich, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. In Familien-, Verwaltungs- und Zivilverfahren kann bei einem niedrigen Einkommen Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundeseinheitlich.