Das Verkehrsrecht ist eine komplexe Materie, das seine Regelung in den Rechtsgebieten des Strafrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Zivilrechts findet. Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Verkehrsrechts, beispielsweise in
In allen diesen Rechtsgebieten sollten Sie sich rechtzeitig fachkundig beraten lassen.
Den Verkehr betreffende Strafvorschriften finden sich etwa im Strafgesetzbuch, im Straßenverkehrsgesetz und im Pflichtversicherungsgesetz. Unter Strafe gestellt sind zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Fahren unter Drogen oder Alkohol und Gefährdung des Straßenverkehrs. Häufig werden anlässlich von Unfällen aber auch Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Es drohen im Strafverfahren neben der Strafe auch der Entzug der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Auch kann schon eine einzige erhebliche Verkehrsstraftat Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges begründen, so dass die Straßenverkehrsbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen kann. Im Verkehrsstrafrecht gilt, dass eine früh begonnene Verteidigung eher erfolgreich sein kann. Es gilt, sofort nach der Einleitung der Ermittlungen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu verhindern oder mit der Staatsanwaltschaft über die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung zu sprechen. Und auch im Verkehrsstrafrecht ist dringend dazu zu raten, vor einer fundierten rechtlichen Beratung keine Angaben zu machen, auch wenn sie scheinbar unerheblich sind.